Allgemeine Bedingungen
Ausgabe- und Rücknahmeort
Der Materialverleih befindet sich an der Uttigenstrasse 91 in 3600 Thun.
Abholen der reservierten Artikel
Die für den/die Mieter*in reservierten Artikel sind zum auf der Reservationsbestätigung vermerkten oder mündlich vereinbarten Termin abzuholen.
Pünktliche Rückgabe
Um die Verfügbarkeit der Artikel für andere Mieter*innen zu gewährleisten, erwartet der Materialverleih das ausgeliehene Material sauber und pünktlich zum auf der Ausgabequittung genannten Termin zurück. Die Artikel dürfen bei der Rückgabe niemals vor der Türe des Materialverleihs oder draussen deponiert werden! Der/Die Mieter*in haftet bis zur Übergabe an den Materialverleih. Alle Artikel- speziell die Kochgeräte- müssen gereinigt retourniert werden.
Versäumt der/die Mieter*in den Rückgabetermin, kann der Materialverleih eine Mahngebühr erheben. Falls es sich beim ausgeliehenen Material um dringend benötigte Artikel handelt, fordert der Materialverleih telefonisch oder schriftlich die Artikel zurück und erhebt für entstandene Umtriebe weitere Gebühren.
Verspätungen
Verspätet sich ein/e Mieter*in zu einem vereinbarten Termin, bittet der Materialverleih um telefonischen Hinweis auf die Nummer 079 538 86 57.
Mietdauer
Die Mietdauer wird den Bedürfnissen angepasst, das heisst, es gibt keine Höchstmietdauer. Die im Katalog genannten Preise gelten für eine Woche, ausser die mit „Tagesmiete“ bezeichneten Artikel, die pro Nutzungstag berechnet werden (es werden die Tage berechnet, an denen der Artikel voraussichtlich effektiv gebraucht wird).
Aufpreis für längere Mietdauer
| 10 Tage / 2 Wochenenden | 25 % |
| 14 Tage | 50 % |
| 21 Tage | 75 % |
| 28 Tage | 100 % |
| zusätzlicher Monat | je 100 % |
Beim Tagesmietpreis wird ab dem 2. Nutzungstag je 50 % zugeschlagen
Mietpreis-Reduktionen
20% Mietpreisreduktion für Projekte und Anlässe von Institutionen wie offene Kinder- und Jugendarbeit, KUW, Pfadfinder, Unter-, Mittel- und Oberstufenschule, Privatschule, Kindergarten, KITA, Spielgruppe.
40% Mietpreisreduktion für Projekte und Anlässe, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in der Gemeinde Thun veranstaltet werden. Die Berechtigung der Mietpreisreduktion ist durch den/die Mieter*in zu dokumentieren. Andere Mietpreisreduktionen für nicht-kommerzielle, öffentliche Anlässe für Kinder und Jugendliche sind nach Absprache möglich.
Zahlungskonditionen
Barzahlung der Miete bei der Ausgabe des Materials oder auf Wunsch per Rechnung bezahlen (ZahlungsCHFist 30 Tage).
Verlängerung der Mietdauer
Die Mietdauer kann verlängert werden (z.B. wegen schlechtem Wetter), wenn die Artikel nicht bereits für andere Mieter*innen reserviert sind. Eine Verlängerung muss Frühzeitig mit dem Materialverleih abgesprochen werden, via E-Mail oder Telefon zu unseren Telefonzeiten auf die Nummer 079 538 86 57, spätestens 5 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten.
Depot
Der Materialverleih kann während der Dauer der Ausleihe ein Depot verlangen (CHF 20.- bis 200.-). Dieses Depot ist auf der Reservationsbestätigung bzw. der Ausgabequittung vermerkt und wird bei Rückgabe der ausgeliehenen Artikel abzüglich allfälliger Mängel zurückgegeben.
Annullation
Wird durch den/die Mieter*in eine Reservation rückgängig gemacht, gilt die Annullationsregel: Wenn ab dem Tag an dem Sie reserviert haben weniger als 10 Tage verstrichen sind, ist ein Rücktritt kostenlos. Späterer Rücktritt wird durch den Materialverleih in Rechnung gestellt: bei einem Rücktritt mehr als 5 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin zu 33% des Mietpreises, bei weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin zu 66% des Mietpreises.
Zuverlässigkeit
Der Materialverleih bemüht sich, dem/der Mieter*in das Material gepflegt und vollständig zu übergeben. Viele der Artikel stehen seit längerer Zeit im Einsatz, das heisst, dass die Mieter*innen nicht neue, aber funktionstüchtige Artikel erwarten dürfen. Andererseits erwartet der Materialverleih das ausgeliehene Material sauber und ordentlich zurück.
Ersatzartikel
Sind Artikel aufgrund von Verlust, Schäden oder verspäteter Rückgabe nicht wie vorgesehen einsetzbar, bietet der Materialverleih andere verfügbare Ersatzartikel an, lehnt jedoch jegliche weiter gehenden Ansprüche ab.
Sorgfaltspflicht
Der/Die Mieter*in ist für die sachgemässe Nutzung der Mietgegenstände verantwortlich. Er hat sich über die richtige Bedienung oder beschränkte Zulassung zu informieren und haftet bei Verlust für Ersatz zum Neupreis und bei Beschädigungen für die Reparaturkosten. Die Informationen auf den Etiketten, die an den meisten Artikeln angebracht sind, sind ebenfalls zu beachten. Die Etiketten sind, wo diese die Benutzung des Artikels beeinträchtigen könnte, abnehmbar. Sie sind während der Benutzung zu entfernen und nach der Benutzung wieder zu befestigen.
Bei Unsicherheiten über Verwendung oder Nutzungseinschränkungen ist der/die Mieter*in verpflichtet, sich bereits vor der Ausleihe beim Personal des Materialverleihs zu informieren. Die Dokumentation zu den Mietgegenständen steht im Materialverleih auf Verlangen zur Verfügung.
Haftungsbeschränkung
Die Stadt Thun als Eigentümerin und Betreiberin des Materialverleihs lehnen jegliche Haftung in Bezug auf Beschädigungen, Unfälle oder Schadenersatzansprüche ab.
Bewilligungen
Für Anlässe, die bewilligungspflichtig sind (insbesondere öffentliche Filmvorführung, Benützung von Lautsprechern im Freien, öffentlicher Alkoholausschank, Losverkauf/Tombola, etc.), ist der/die Mieter*in verantwortlich.
